Im Vorstand sind die Mitgliedsunternehmen nach den verschiedenen Sparten angemessen vertreten. Der Vorstand ist nach der Mitgliederversammlung das wichtigste Steuerungsgremium. Er bildet sich aus den von der Mitgliederversammlung für drei Jahre zu wählenden Mitgliedern. Mitglied des Vorstands kann nur sein, wer Aufgaben der Geschäftsleitung eines ordentlichen Mitglieds des Verbands wahrnimmt.
Der Vorstand beschließt in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die nicht durch Gesetz oder Satzung der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er überwacht die Amtsführung des Präsidiums und bereitet die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vor. Der Vorstand hat insbesondere auf einen gerechten Interessensausgleich der Mitglieder hinzuwirken.
Für die Amtszeit bis 2025 setzt sich der dLv-Vorstand wie folgt zusammen: